Das Atelier wird von 27.10.–07.12.25 nur weihnachtlich dekoriert vermietet! Mehr Infos

ALLGEMEINE MIET- UND GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DES ATELIER einsneun

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1. Allgemeines

➔  Die nachfolgenden allgemeinen Miet- und Geschäftsbedingungen gelten für alle vom Atelier einsneun. durchgeführten Vermietungen. Sie sind direkter Bestandteil der jeweiligen vertraglichen Beziehung zwischen einsneun. und dem Mieter.

➔  Mit der Übernahme des Studios durch den Mieter gelten sie als vereinbart.

➔  Vertragliche Absprache zwischen den Parteien, die Bestimmungen der allgemeinen Miet- und Geschäftsbedingungen inhaltlich abändern oder aufheben, bedarf zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.


2. Miete

➔  Die Miete enthält die Nutzung des gesamten Ateliers (Beide Räume, Mobiliar, Umkleidezimmer, Kaffeeküche, Balkon) Strom, WLAN, Endreinigung bei Normalverschmutzung. Kommerzielle Nutzung ist im Preis enthalten.

➔  Die Benutzung von Licht-, sowie fotografischem Equipment (z.B. Hintergründe) können zur Ateliermiete dazu gebucht werden. Textilien (Bettwäsche, Decken, Teppiche) können gegen eine Reinigungsgebühr von €30 zur Verfügung gestellt werden.

➔  Der Mieter ist verpflichtet, den vereinbarten Termin für Beginn und Ende der Mietzeit einzuhalten. Ein vom Mieter verschuldeter verspäteter Mietbeginn wird voll berechnet. Eine längere Nutzung als die vereinbarte Mietdauer wird nachkalkuliert und ist nur möglich, wenn die nachfolgende Einheit nicht gebucht ist.

➔  Während der gesamten Mietdauer behält Atelier einsneun. das Hausrecht. Es ist jederzeit Mitarbeitern des Ateliers einsneun. gestattet während der Vermietung das Studio zu betreten, bzw. das Büro in der Küche zu besetzen.


3. Stornierung

➔  Bei Stornierung durch den Mieter bis 7 Tage vor dem gebuchten Termin bleibt diese kostenlos. Bei Stornierung zwischen 7 Tagen und 48 Stunden vor dem gebuchten Termin werden 50% des Mietpreises fällig. Bei Stornierung innerhalb von 48 Stunden vor dem Termin oder bei Fernbleiben sind 100% der Miete fällig.

➔  Ohne Einhaltung von Kündigungsfristen ist das Atelier einsneun. berechtigt vom Mietvertrag vorzeitig zurückzutreten, falls der Mieter grob fahrlässig handelt, die Betriebssicherheit gefährdet ist oder gegen Verpflichtungen des Vertrags verstoßen wird, die mit den Interessen des Ateliers einsneun. nicht mehr vereinbar sind.


4. Mietpreis

➔  Der vereinbarte Mietpreis richtet sich nach der jeweils gültigen Preisliste. Diese ist Gegenstand des Vertrages.

➔  Von der regulären Studiomiete abweichende Vereinbarungen müssen schriftlich bestätigt werden.


5. Zahlungsbedingungen

➔  Nach Beendigung des Mietverhältnisses wird die Rechnung mit allen erbrachten Leistungen gestellt. Nach Erhalt dieser ist der Betrag binnen 10 Tagen ohne Abzug zu begleichen.


6. Nutzung/Eigentum

➔  Der Mieter ist verpflichtet das Studio, die darin enthaltene Innenausstattung, sowie alle Geräte und das Equipment sorgfältig zu behandeln. Er hat dafür zu sorgen, dass die vertraglichen Verpflichtungen auch von allen für ihn tätigen Dritten beachtet werden.

➔  Während der gesamten Mietzeit bleibt die komplette Innenausstattung, alle gemieteten Geräte sowie das gesamte Equipment das Eigentum vom Atelier einsneun. Ohne vorherige schriftliche Einwilligung ist die Überlassung des Ateliers oder des gemieteten Equipments an Dritte nicht zulässig.

➔  Das Studio, die Innenausstattung, alle bereit gestellten Gegenstände sowie das gesamte Equipment darf nur sachgemäß und im Sinne ihres Einsatzzweckes benutzt werden. Defekte Geräte dürfen nicht weiter eingesetzt werden.

➔  Die Verwendung von Materialien oder Hilfsmitteln wie offenes Feuer, Wasser, Sand, Flüssigkeiten (wie z.B. Kunstblut) oder Erde, durch die Beschädigungen oder Verunreinigungen des Studios, des Equipments oder die Gefährdung von Menschen verursacht werden können, ist untersagt.

➔  Es ist nicht zulässig, das Studio in irgendeiner Form umzubauen.

➔  Der Mieter trägt während der Mietzeit die volle Verantwortung für sein Handeln und das Handeln Dritter im Studio.


7. Zustand des Studios

➔  Das Studio wird in besenreinem Zustand vermietet. Beanstandungen müssen im Vorfeld formuliert werden.

➔  Sollte das Studio nach der Mietzeit intensiv verschmutzt sein, behält sich das Atelier einsneun. vor, die Kosten für die Reinigung des Studios dem Mieter in Rechnung zu stellen.

➔  Die Innenausstattung, alle enthaltenen Geräte sowie das Equipment gelten als in einwandfreiem Zustand übernommen, soweit jegliche Mängel bei der Übernahme nicht ausdrücklich angesprochen worden sind.


8. Versicherung und Haftung

➔  einsneun. übernimmt keine Haftung für Schäden, die der Mieter bei der An- oder Abreise sowie während der Mietzeit erleidet, ebenso wenig für während der Mietzeit abhanden gekommene oder beschädigte persönliche Gegenstände.

➔  einsneun. haftet nicht für während der Mietzeit durch den Mieter selbstverschuldete oder durch Dritte entstandene Personenschäden. Ebenso trägt das Atelier einsneun. nicht die daraus möglicherweise entstehenden Folgekosten.

➔  Der Mieter haftet für alle während der Mietzeit entstandenen Schäden, die am Studio, der Innenausstattung, dem Mobiliar und dem Equipment durch ihn oder Dritte verursacht wurden.

➔  Für persönliche Gegenstände des Mieters sowie für die vom Mieter mitgebrachten Gegenstände und Equipment übernimmt das Atelier einsneun. keine Haftung.

➔  Der Mieter haftet gegenüber Atelier einsneun. für alle während der Mietzeit entstehenden Schäden, die durch ihn oder seine Mitarbeiter verursacht wurden.


9. Gerichtsstand

➔  Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist der Geschäftssitz vom Atelier einsneun.


10. Rechtswirksamkeit dieses Haftungsausschlusses

➔  Dieser Haftungsausschluss ist als Teil des Internetangebotes zu betrachten, von dem aus auf diese Seite verwiesen wurde. Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile des Dokumentes in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt.


11. Schlussbestimmungen

➔  Auf alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Mietstudio und dem Auftraggeber findet österreichisches Recht Anwendung. Als Gerichtsstand wird Wien vereinbart.

➔  Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

➔  Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages rechtsunwirksam sein oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. An die Stelle der ungültigen Bestimmung tritt eine Regelung, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.

mit einer buchung akzeptierst du folgende

Nutzungsbedingungen

 

1. Konditionen

➔  Das Atelier einsneun. wird gegen eine vorher vereinbarte Raumnutzungsgebühr vergeben.

➔  Die vereinbarte Nutzungsdauer schließt Aufbau- und Abbauzeit ein.

➔  Eine Verlängerung der Buchung ist abhängig von der Verfügbarkeit möglich.

➔  Bei Überschreitung der vereinbarte Nutzungsdauer um mehr als 10 Minuten wird automatisch die nächste halbe Stunde in Rechnung gestellt.

➔  Die Nutzungsgebühr ist nach Erhalt der Rechnung, binnen 10 Tagen, auf das vereinbarte Konto einzuzahlen.


2. Organisatorisches

➔  Im Atelier gilt generelles Rauchverbot. Rauchen ist nur am Balkon bei geschlossener Tür gestattet.

➔  Die Ateliertür ist immer geschlossen zu halten.

➔  Das Tragen von Straßenschuhen ist nur bei trockenem Wetter erlaubt. In den Wintermonaten bzw. bei Regenwetter wird gebeten, die Räume nur mit mitgebrachten sauberen Schuhen zu betreten.

➔  Es wird um einen sorgsamen Umgang mit LICHT und STROM gebeten.
Nicht verwendete Geräte sind abzustecken und das Licht in nicht bespielten Räumen abzudrehen.

➔  Das Aufhalten im Stiegenhaus und am Gang ist auf das Notwendigste zu beschränken.

➔  Pornografische Aufnahmen sind im atelier einsneun. untersagt.

➔  Die Wände sind sauber zu halten.

➔  Das Arbeiten mit Kunstblut, Farbe oder Ähnlichem, wodurch die Wände beschädigt werden könnten, ist untersagt.

➔  Wird bei einem Projekt Musik gespielt, so muss eine angemessene Zimmerlautstärke eingehalten werden.

➔  Essen in den Shootingräumen ist untersagt. Hierfür empfehlen wir die Küche oder den Vorraum.

➔  Eine Diebstahlversicherung seitens des Atelier einsneun. besteht nicht.

➔  Die Nutzung der Räume und Ausstattung des Ateliers erfolgt auf eigene Gefahr.

➔  Das Atelier einsneun. haftet nicht für durch die vermieteten Räume an Gegenständen entstandene Schäden. Dies gilt insbesondere für Schäden an mitgebrachten elektronischen Geräten, die durch Defekte an Stromleitungen entstehen, von denen die Inhaber des ateliers einsneun. keine Kenntnis besitzen.

➔  Alle Möbel & Gegenstände sind nach Beendigung der Nutzung an ihren ursprünglichen Platz zu stellen.


3. Equipment

➔  Die Papierhintergründe werden aufgerollt und bereits auf dem Hintergrundsystem bereitgestellt.

➔  Die NutzerIn hat dafür Sorge zu tragen, dass diese nach Beendigung der Miete im vorgefundenen Zustand retourniert werden.

➔  Wenn bei starker Verschmutzung durch verunreinigte Schuhe oder andere Beschädigungen an der Rolle, (wie grobe Risse oder Ähnlichem) große Teile der Rolle entfernt werden müssen, behält sich das Atelier einsneun vor, der NutzerIn eine Gebühr von mindestens EUR 20,– (Teilbeschädigungen) aber maximal EUR 100,– (ganze Rolle) zu verrechnen.

➔  Dauerlicht/Blitz wird auf einem mit feststellbaren Rollen beweglichen Stativ vormontiert bereitgestellt. Das Stativ darf nur nach Entriegelung der Feststellbremse und mit besonderer Vorsicht auf Lampen und Türen bewegt werden.

➔  Das Mobiliar ist sauber zu halten. Insbesondere heikle Möbel wie das weiße 3 teilige Sofa oder der Panton Verner “Wurm” sind mit besonderer Sorgfalt zu benutzen. Das Daraufsteigen mit Schuhen oder Ähnlichem ist zu unterlassen.


4. Infrastruktur

➔  Alle Räume des Ateliers – inklusive Teeküche – stehen der NutzerIn zur Verfügung. Hiervon ausgenommen ist der Bürobereich in der Teeküche- dieser ist privat und die Nutzung dieses Bereiches ist untersagt. Der Eigentümer behält sich vor, den Arbeitsplatz in der Teeküche/Büro, auch während der vereinbarten Nutzungsdauer, zu besetzen.

➔  Das Atelier einsneun. ist in sauberen Zustand zu hinterlassen. Die NutzerIn hat beim Verlassen bzw. Beendigung der Mietzeit dafür eigenmächtig zu sorgen, dass alle Fenster und die Eingangstüre geschlossen sind.


5. Storno

➔  Bis 7 Tage vor Buchungstermin – kostenlose Stornierung

➔  Bis 48 Stunden vor Buchungstermin – 50% des Gesamtpreises

➔  Innerhalb von 48 Stunden vor Buchungstermin oder bei Fernbleiben – 100% des Gesamtpreises

Mit durchgeführter Buchung über das Buchungssystem auf der Website, verpflichten sich die Vertragspartner zu den in dieser Vereinbarung dargestellten Konditionen für die gegenständliche und alle künftigen Buchungen in diesem Jahr 2024 zu kontrahieren, die Bestimmungen dieser Vereinbarung sind sohin für sämtliche Buchungen 2024 verbindlich.

Die vereinbarte Raumnutzungsgebühr ist binnen 10 Tagen nach Rechnungslegung in voller Höhe zu bezahlen.

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