ALLGEMEINE MIET- UND GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DES ATELIERS einsneun

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1. Allgemeines

➔  Die nachfolgenden allgemeinen Miet- und Geschäftsbedingungen gelten für alle vom Atelier einsneun. durchgeführten Vermietungen. Sie sind direkter Bestandteil der jeweiligen vertraglichen Beziehung zwischen einsneun. und dem Mieter.

➔  Mit der Übernahme des Studios durch den Mieter gelten sie als vereinbart.

➔  Vertragliche Absprache zwischen den Parteien, die Bestimmungen der allgemeinen Miet- und Geschäftsbedingungen inhaltlich abändern oder aufheben, bedarf zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.


2. Miete

➔  Die Miete enthält die Nutzung des gesamten Ateliers (Beide Räume, Mobiliar, Umkleidezimmer, Kaffeeküche, Balkon) Strom, WLAN, Endreinigung bei Normalverschmutzung. Kommerzielle Nutzung ist im Preis enthalten.

➔  Die Benutzung von Licht-, sowie fotografischem Equipment (z.B. Hintergründe) können zur Ateliermiete dazu gebucht werden. Textilien (Bettwäsche, Decken, Teppiche) können gegen eine Reinigungsgebühr von €30 zur Verfügung gestellt werden.

➔  Der Mieter ist verpflichtet, den vereinbarten Termin für Beginn und Ende der Mietzeit einzuhalten. Ein vom Mieter verschuldeter verspäteter Mietbeginn wird voll berechnet. Eine längere Nutzung als die vereinbarte Mietdauer wird nachkalkuliert und ist nur möglich, wenn die nachfolgende Einheit nicht gebucht ist.

➔  Während der gesamten Mietdauer behält Atelier einsneun. das Hausrecht. Es ist jederzeit Mitarbeitern des Ateliers einsneun. gestattet während der Vermietung das Studio zu betreten, bzw. das Büro in der Küche zu besetzen.


3. Stornierung

➔  Bei Stornierung durch den Mieter bis 7 Tage vor dem gebuchten Termin bleibt diese kostenlos. Bei Stornierung zwischen 7 Tagen und 48 Stunden vor dem gebuchten Termin werden 50% des Mietpreises fällig. Bei Stornierung innerhalb von 48 Stunden vor dem Termin oder bei Fernbleiben sind 100% der Miete fällig.

➔  Ohne Einhaltung von Kündigungsfristen ist das Atelier einsneun. berechtigt vom Mietvertrag vorzeitig zurückzutreten, falls der Mieter grob fahrlässig handelt, die Betriebssicherheit gefährdet ist oder gegen Verpflichtungen des Vertrags verstoßen wird, die mit den Interessen des Ateliers einsneun. nicht mehr vereinbar sind.


4. Mietpreis

➔  Der vereinbarte Mietpreis richtet sich nach der jeweils gültigen Preisliste. Diese ist Gegenstand des Vertrages.

➔  Von der regulären Studiomiete abweichende Vereinbarungen müssen schriftlich bestätigt werden.


5. Zahlungsbedingungen

➔  Nach Beendigung des Mietverhältnisses wird die Rechnung mit allen erbrachten Leistungen gestellt. Nach Erhalt dieser ist der Betrag binnen 10 Tagen ohne Abzug zu begleichen.


6. Nutzung/Eigentum

➔  Der Mieter ist verpflichtet das Studio, die darin enthaltene Innenausstattung, sowie alle Geräte und das Equipment sorgfältig zu behandeln. Er hat dafür zu sorgen, dass die vertraglichen Verpflichtungen auch von allen für ihn tätigen Dritten beachtet werden.

➔  Während der gesamten Mietzeit bleibt die komplette Innenausstattung, alle gemieteten Geräte sowie das gesamte Equipment das Eigentum vom Atelier einsneun. Ohne vorherige schriftliche Einwilligung ist die Überlassung des Ateliers oder des gemieteten Equipments an Dritte nicht zulässig.

➔  Das Studio, die Innenausstattung, alle bereit gestellten Gegenstände sowie das gesamte Equipment darf nur sachgemäß und im Sinne ihres Einsatzzweckes benutzt werden. Defekte Geräte dürfen nicht weiter eingesetzt werden.

➔  Die Verwendung von Materialien oder Hilfsmitteln wie offenes Feuer, Wasser, Sand, Flüssigkeiten (wie z.B. Kunstblut) oder Erde, durch die Beschädigungen oder Verunreinigungen des Studios, des Equipments oder die Gefährdung von Menschen verursacht werden können, ist untersagt.

➔  Es ist nicht zulässig, das Studio in irgendeiner Form umzubauen.

➔  Der Mieter trägt während der Mietzeit die volle Verantwortung für sein Handeln und das Handeln Dritter im Studio.


7. Zustand des Studios

➔  Das Studio wird in besenreinem Zustand vermietet. Beanstandungen müssen im Vorfeld formuliert werden.

➔  Sollte das Studio nach der Mietzeit intensiv verschmutzt sein, behält sich das Atelier einsneun. vor, die Kosten für die Reinigung des Studios dem Mieter in Rechnung zu stellen.

➔  Die Innenausstattung, alle enthaltenen Geräte sowie das Equipment gelten als in einwandfreiem Zustand übernommen, soweit jegliche Mängel bei der Übernahme nicht ausdrücklich angesprochen worden sind.


8. Versicherung und Haftung

➔  einsneun. übernimmt keine Haftung für Schäden, die der Mieter bei der An- oder Abreise sowie während der Mietzeit erleidet, ebenso wenig für während der Mietzeit abhanden gekommene oder beschädigte persönliche Gegenstände.

➔  einsneun. haftet nicht für während der Mietzeit durch den Mieter selbstverschuldete oder durch Dritte entstandene Personenschäden. Ebenso trägt das Atelier einsneun. nicht die daraus möglicherweise entstehenden Folgekosten.

➔  Der Mieter haftet für alle während der Mietzeit entstandenen Schäden, die am Studio, der Innenausstattung, dem Mobiliar und dem Equipment durch ihn oder Dritte verursacht wurden.

➔  Für persönliche Gegenstände des Mieters sowie für die vom Mieter mitgebrachten Gegenstände und Equipment übernimmt das Atelier einsneun. keine Haftung.

➔  Der Mieter haftet gegenüber Atelier einsneun. für alle während der Mietzeit entstehenden Schäden, die durch ihn oder seine Mitarbeiter verursacht wurden.


9. Gerichtsstand

➔  Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist der Geschäftssitz vom Atelier einsneun.


10. Rechtswirksamkeit dieses Haftungsausschlusses

➔  Dieser Haftungsausschluss ist als Teil des Internetangebotes zu betrachten, von dem aus auf diese Seite verwiesen wurde. Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile des Dokumentes in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt.


11. Schlussbestimmungen

➔  Auf alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Mietstudio und dem Auftraggeber findet österreichisches Recht Anwendung. Als Gerichtsstand wird Wien vereinbart.

➔  Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

➔  Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages rechtsunwirksam sein oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. An die Stelle der ungültigen Bestimmung tritt eine Regelung, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.

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