mit einer buchung akzeptierst du folgende

Nutzungsbedingungen

 

1. Konditionen

➔  Das Atelier einsneun. wird gegen eine vorher vereinbarte Raumnutzungsgebühr vergeben.

➔  Die vereinbarte Nutzungsdauer schließt Aufbau- und Abbauzeit ein.

➔  Eine Verlängerung der Buchung ist abhängig von der Verfügbarkeit möglich.

➔  Bei Überschreitung der vereinbarte Nutzungsdauer um mehr als 10 Minuten wird automatisch die nächste halbe Stunde in Rechnung gestellt.

➔  Die Nutzungsgebühr ist nach Erhalt der Rechnung, binnen 10 Tagen, auf das vereinbarte Konto einzuzahlen.


2. Organisatorisches

➔  Im Atelier gilt generelles Rauchverbot. Rauchen ist nur am Balkon bei geschlossener Tür gestattet.

➔  Die Ateliertür ist immer geschlossen zu halten.

➔  Das Tragen von Straßenschuhen ist nur bei trockenem Wetter erlaubt. In den Wintermonaten bzw. bei Regenwetter wird gebeten, die Räume nur mit mitgebrachten sauberen Schuhen zu betreten.

➔  Es wird um einen sorgsamen Umgang mit LICHT und STROM gebeten.
Nicht verwendete Geräte sind abzustecken und das Licht in nicht bespielten Räumen abzudrehen.

➔  Das Aufhalten im Stiegenhaus und am Gang ist auf das Notwendigste zu beschränken.

➔  Pornografische Aufnahmen sind im atelier einsneun. untersagt.

➔  Die Wände sind sauber zu halten.

➔  Das Arbeiten mit Kunstblut, Farbe oder Ähnlichem, wodurch die Wände beschädigt werden könnten, ist untersagt.

➔  Wird bei einem Projekt Musik gespielt, so muss eine angemessene Zimmerlautstärke eingehalten werden.

➔  Essen in den Shootingräumen ist untersagt. Hierfür empfehlen wir die Küche oder den Vorraum.

➔  Eine Diebstahlversicherung seitens des Atelier einsneun. besteht nicht.

➔  Die Nutzung der Räume und Ausstattung des Ateliers erfolgt auf eigene Gefahr.

➔  Das Atelier einsneun. haftet nicht für durch die vermieteten Räume an Gegenständen entstandene Schäden. Dies gilt insbesondere für Schäden an mitgebrachten elektronischen Geräten, die durch Defekte an Stromleitungen entstehen, von denen die Inhaber des ateliers einsneun. keine Kenntnis besitzen.

➔  Alle Möbel & Gegenstände sind nach Beendigung der Nutzung an ihren ursprünglichen Platz zu stellen.


3. Equipment

➔  Die Papierhintergründe werden aufgerollt und bereits auf dem Hintergrundsystem bereitgestellt.

➔  Die NutzerIn hat dafür Sorge zu tragen, dass diese nach Beendigung der Miete im vorgefundenen Zustand retourniert werden.

➔  Wenn bei starker Verschmutzung durch verunreinigte Schuhe oder andere Beschädigungen an der Rolle, (wie grobe Risse oder Ähnlichem) große Teile der Rolle entfernt werden müssen, behält sich das Atelier einsneun vor, der NutzerIn eine Gebühr von mindestens EUR 20,– (Teilbeschädigungen) aber maximal EUR 100,– (ganze Rolle) zu verrechnen.

➔  Dauerlicht/Blitz wird auf einem mit feststellbaren Rollen beweglichen Stativ vormontiert bereitgestellt. Das Stativ darf nur nach Entriegelung der Feststellbremse und mit besonderer Vorsicht auf Lampen und Türen bewegt werden.

➔  Das Mobiliar ist sauber zu halten. Insbesondere heikle Möbel wie das weiße 3 teilige Sofa oder der Panton Verner “Wurm” sind mit besonderer Sorgfalt zu benutzen. Das Daraufsteigen mit Schuhen oder Ähnlichem ist zu unterlassen.


4. Infrastruktur

➔  Alle Räume des Ateliers – inklusive Teeküche – stehen der NutzerIn zur Verfügung. Hiervon ausgenommen ist der Bürobereich in der Teeküche- dieser ist privat und die Nutzung dieses Bereiches ist untersagt. Der Eigentümer behält sich vor, den Arbeitsplatz in der Teeküche/Büro, auch während der vereinbarten Nutzungsdauer, zu besetzen.

➔  Das Atelier einsneun. ist in sauberen Zustand zu hinterlassen. Die NutzerIn hat beim Verlassen bzw. Beendigung der Mietzeit dafür eigenmächtig zu sorgen, dass alle Fenster und die Eingangstüre geschlossen sind.


5. Storno

➔  Bis 7 Tage vor Buchungstermin – kostenlose Stornierung

➔  Bis 48 Stunden vor Buchungstermin – 50% des Gesamtpreises

➔  Innerhalb von 48 Stunden vor Buchungstermin oder bei Fernbleiben – 100% des Gesamtpreises

Mit durchgeführter Buchung über das Buchungssystem auf der Website, verpflichten sich die Vertragspartner zu den in dieser Vereinbarung dargestellten Konditionen für die gegenständliche und alle künftigen Buchungen in diesem Jahr 2024 zu kontrahieren, die Bestimmungen dieser Vereinbarung sind sohin für sämtliche Buchungen 2024 verbindlich.

Die vereinbarte Raumnutzungsgebühr ist binnen 10 Tagen nach Rechnungslegung in voller Höhe zu bezahlen.

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